Vorweg die Anmerkung, dass meine Aussagen zu diesem Thema auf persönlichen Einschätzungen beruhen und keine Rechtsberatung darstellen.
Ob mobil oder nicht, ein Bauwagen ist ein Bauwerk das durch seine Masse (Eigengewicht) mit dem Boden verbunden ist.
Wohnen im Bauwagen, wieso ist das verboten?
Weil ein Bauwagen nicht den Anforderungen der Bauordnung entspricht:
- Die Deckenhöhe muss laut Bauordnung 2,40 m betragen. Mehrheitlich kommen Bauwagen konstruktionsbedingt und unter Berücksichtigung der StVO auf eine Deckenhöhe von 2,00 – 2,30 m.
- Eine Trockentrenntoilette ist in der Bauordnung nicht vorgesehen. Bauwagen sind in der Regel nicht fest an die Infrastruktursysteme Strom, Wasser, Abwasser angeschlossen.
- Die Wärmedämmung entspricht nicht den Anforderungen, wie sie in der Bauordnung vorgeschrieben sind.
- Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß der Bauordnung werden in einem Bauwagen aus Holz nicht erfüllt.
Das sind nur ein paar Beispiele, warum ein Bauwagen nicht als ein Bauwerk zum Wohnen angesehen werden kann und wird.
Das Problem liegt meiner Meinung nach schon im Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan weist z.B. Bauland (im Sinne der Bauordnung) , Grünflächen, Waldflächen, Ackerflächen, Gewerbeflächen, Mischgebiete etc, aus.. Nur was im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, darf auch in einem Bebauungsplan genehmigt werden.
Wohnen im Bauwagen ist noch etwas besonderes.
Deshalb muss schon im Flächennutzungsplan der Standort eines Bauwagens als Sondernutzungsfläche ausgewiesen sein. Die Bauordnung mit ihrem strengen Regelwerk greift nicht, wenn es z.B. um „besondere“ Bauweisen mit experimentellem Charakter geht.
Das is,t meiner Ansicht nach, die einzige Möglichkeit einen rechtssicheren Standplatz genehmigt zu bekommen. Die Sondernutzung durch diese spezielle Wohnform ist den zuständigen Behörden noch weitestgehend unbekannt und mit vielen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden.
Dass eine Gemeindevertretung lieber „die Finger davon lässt“ kann ich durchaus nachvollziehen. Es ist dann einfacher, die Wohnform zu dulden statt etwas zu genehmigen was gar nicht genehmigt werden darf. Duldung heißt im Klartext wenn irgendjemand etwas dagegen hat, muss die Behörde die „quasi Erlaubnis“ direkt widerrufen. Eine Klage vor Gericht wird immer scheitern weil ein Bauwagen keinen Wohnraum im Sinne der Bauordnung darstellt.
Erkenntnisse dieser Wohnform beruhen noch mehrheitlich auf den Erfahrungen mit den innerstädtischen Wagenburgen, der sogenannten „Subkultur“ seit den 80ern.
Deren Bestreben war es mit wenig Geld auszukommen, also auch mit wenig Ressourcen leben zu können. Nun, 40 Jahre später, wird uns quasi ein sparsamer Umgang mit Energie und unseren Ressourcen per Gesetz verordnet.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, diese Wohnform als Experimentierfeld für Nachhaltigkeit zuzulassen. Das soll eine Sondernutzung im Flächennutzungsplan rechtfertigen.
Derzeit werden in Deutschland ca. 150.000 Container mit Genehmigung zum Wohnen und Arbeiten genutzt. Der Bedarf an Bauwagen als Wohnort liegt höher.
Weitere Argumente zur Nachhaltigkeit finden Sie hier.